¡ Berliner Innensenator ordnete Rechtsbruch an !
Verwaltungsgericht Berlin gewährt Hausbesetzern Schutz
nach Artikel 13 Grundgesetz und erklärt Räumung für rechtswidrig.
In den Morgenstunden des 29.Juli 1997 wurden die drei letzten besetzten Häuser in Berlin geräumt. In der Scharnweberstr. 29, Pfarrstr. 88 und Rigaer Straße 80 wohnten seit 1990 siebzig junge Menschen in selbstverwalteten Wohnprojekten. Trotz Brandanschlägen, Überfällen mit Schwerverletzten, Verleumdungen oder Bedrohung (Aufzählung ohne Anspruch auf Vollzähligkeit) waren die Häuser Zufluchtsorte jenseits staatlicher Machtansprüche.
Der Ex-General und bekannterweise rechtslastige damalige Innensenator Schönbohm ordnete deswegen die gleichzeitige Räumung der letzten drei Besetzerhäuser an.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat vor einem Monat in einem bahnbrechenden Urteil (dessen Begründung jetzt vorliegt) die Räumung des Hauses Rigaer Straße 80 für rechtswidrig erklärt. Ex-General Schönbohm hat damit, im Gegensatz zur Auffassung seines eigenen Polizeipräsidenten, zugunsten eines kriminellen Hausbesitzers eine schwere Grundrechtsverletzung an 30 überwiegend jungen Menschen angeordnet.
Wir werden diesen Mißbrauch staatlicher Gewalt
nicht vergessen !
Der Ex-General war (und ist) Chef einer Behörde, die über die Einhaltung eines (wenn auch zu kritisierenden) Rechtssystems zu wachen hat. In dieser Position aus politischen oder filztechnichen Gründen einen Rechtsbruch anzuordnen und diesen mit Einsatz massiver Gewalt durch Truppen unter seinem Kommando durchzuführen, erinnert bedrückend an längst vergangen geglaubte Zeiten. Wehret den Anfängen !
Ex-General Schönbohm ist als verantwortlicher Politiker eine Gefahr für das demokratische Gemeinwesen dieses Landes !
Wir fordern den Rücktritt von Schönbohm
und seine Entfernung aus allen politischen Ämtern !
Entschädigung für die Opfer staatlicher
Gewalt !
Ein neues Haus für die geräumten Bewohner
!
Die ehemaligen Bewohner der Rigaer Straße 80
Weitere Informationen und den Wortlaut des Urteils gibts unter http://www.r80.org
Kontakt zu den Bewohnern über Rechtsanwalt Häusler, 030-21280440